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Basis für die gegebenen Antworten ist die (beim Oberstufenleiter erhältliche) Broschüre des HKM "Abitur in Hessen - Ein guter Weg". Die hier gegebenen Antworten sind nicht verbindlich, im jedem Fall ist ein Gespräch mit dem Oberstufenleiter zu suchen.
Für Schülerinnen und Schüler, die ihr Abitur nach dem Schuljahr 2011/2012 ablegen gibt es eine neue Verordnung - die notwendigen Informationen werden bald an dieser Stelle erscheinen.
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Zur Qualifikationsphase wird zugelassen, wer: - alle verbindlichen Fächer mit mindestens 5 Punkten abschließt,
- kein Fach des verbindlichen Unterrichts mit 0 Punkten abgeschlossen wurde,
- oder in einem oder zwei Fächern weniger als 5 Punkte erreicht und dies durch mindestens 10 Punkte in je einem anderen oder mindestens 7 Punkte in je zwei anderen verbindlichen Fächern ausgleicht.
Minderleistungen (weniger als 5 Punkte) in einem der Fächer Deutsch, zwei Fremdsprachen und Mathematik können nur durch jeweilige Punktzahlen in Fächern dieser Gruppe ausgeglichen werden. Minderleistungen in zwei dieser Fächer können nicht ausgeglichen werden.
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An der Winfriedschule werden in folgenden Fächern Leistungskurse angeboten: - Aufgabenfeld I (Sprachlich-literarisch-künstlerisch): Deutsch, Englisch, Französisch, Musik, Kunst
- Aufgabenfeld II (Gesellschaftswissenschaftlich): Politik und Wirtschaft, Geschichte, Religion
- Aufgabenfeld III (Mathematisch-naturwissenschaftlich): Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik
Zusätzlich werden regelmäßig an den anderen Fuldaer Gymnasien Leistungskurse in Latein oder Sport angeboten, die über die Fuldaleiste gewählt werden können.
Ob ein Leistungskurs (an der Winfriedschule oder auf der Fuldaleiste) wirklich zustande kommt, hängt von der Anzahl der eingewählten Schülerinnen und Schüler ab.
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Eines der Leistungsfächer muss eine fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft (Physik, Chemie, Biologie) sein.
Eine Fremdsprache kann nur dann als Leistungsfach gewählt werden, wenn diese mindestens 4 Jahre (ab Jahrgangsstufe 7) gelernt wurde oder gleichwertige Kenntnisse nachgewiesen werden.
Das zweite Leistungsfach ist aus dem Angebot der Schule frei wählbar.
Es kommen nur solche Fächer als Leistungsfächer in Frage, die in der Einführungsphase durchgehend belegt wurden und die am Ende der Einführungsphase mit mindestens 5 Punkten bewertet wurden.
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In der folgenden Tabelle sind alle verpflichtend zu belegenden Kurse erfasst.
In den Qualifikationsstufen Q1 und Q2 müssen eine 2. Fremdsprache oder eine 2. Naturwissenschaft oder Informatik belegt werden.

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In die Gesamtqualifikation müssen die folgenden Kurse im Grundkurs-, Leistungskurs- und Abiturbereich eingebracht werden: - Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld:
- 4 Kurse in Deutsch,
- 4 Kurse in einer Fremdsprache aus der Sekundarstufe I (Englisch oder Französisch oder Latein oder Spanisch (möglich falls ab Klasse 8 belegt)),
- 2 Kurse in Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel.
- Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld:
- mindestens 2 Kurse in Geschichte (zwingend aus Q3 und Q4),
- mindestens 2 Kurse in Politik und Wirtschaft,
- mindestens 2 Kurse weitere Kurse aus diesem Aufgabenfeld.
- Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld:
- 4 Kurse in Mathematik,
- 4 Kurse in einer Naturwissenschaft (Physik oder Chemie oder Biologie).
- Zusätzlich sind 2 Kurse in einer weiteren Naturwissenschaft oder einer zweiten Fremdsprache oder Informatik einzubringen.
- ... dazu weitere Kurse Ihrer Wahl.
Ein individueller Kontrollbogen ist beim Oberstufenleiter erhältlich.
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In folgenden Fächern besteht im Gegensatz zu den Halbjahren Q1 und Q2 keine Belegverpflichtung mehr: - Kunst, Musik, Darstellendes Spiel
- Politik und Wirtschaft
- 2. Naturwissenschaft oder Informatik
- 2. Fremdsprache
Bitte kontrollieren Sie vor Abwahlen bitte genau die Beleg- und Einbringungsverpflichtung (vgl. die Fragen "Welche Fächer müssen in der Qualifikationsphase belegt werden?" und "Welche Kurse müssen für die Gesamtqualifikation (Abitur) eingebracht werden? "). Bedenken Sie außerdem: In das Abitur einzubringende Kurse müssen nicht aus den Halbjahren Q1 und Q2 sein. Deshalb ist es unter Umständen sinnvoll, einige Kurse beizubehalten.
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Bedingungen im Leistungskurs-Bereich: - 5 der 8 Leistungskurse aus Q1 bis Q4 wurden mit mindestens jeweils 5 Punkte abgeschlossen.
- Keiner der Leistungskurse wurde mit null Punkten abgeschlossen.
- Insgesamt wurden mindestens 80 Punkte (in zweifacher Wertung) erreicht, es kann eine Höchstpunktzahl von 240 Punkten erreicht werden.
Bedingungen im Grundkurs-Bereich: - In 18 der 24 einzubringenden Kurse aus Q1 bis Q4 wurden mindestens jeweils 5 Punkte erreicht.
- Keiner der Grundkurse wurde mit null Punkten abgeschlossen.
- Insgesamt wurden mindestens 120 Punkte (in einfacher Wertung) erreicht, es kann eine Höchstpunktzahl von 360 Punkten erreicht werden.
Prüfungsbereich: - In mindestens 3 von 5 Prüfungsfächern, davon mindestens in einem Leistungsfach, wurden mindestens 5 Punkte erreicht.
- Keine der Prüfungen darf mit null Punkten abgeschlossen werden.
- Im Prüfungsbereich wurden insgesamt mindestens 100 Punkte erreicht, es kann eine Höchstpunktzahl von 300 Punkten erreicht werden.
- Bei 0 Punkten in einem der schriftlichen Prüfungsfächer ist eine mündliche Zusatzprüfung möglich.
- Bei 0 Punkten im 4. oder 5. Prüfungsfach kann eine mündliche Nachprüfung gewährt werden. Die Entscheidung liegt beim Prüfungsausschuss.
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Prüfungsform: - 1. und 2. Prüfung (schriftliche Prüfung): Leistungskurse
- 3. Prüfung (schriftliche Prüfung): Grundkurs
- 4. Prüfung (mündliche Prüfung): Grundkurs
- 5. Prüfung (mündliche Prüfung oder Präsentation oder Besondere Lernleistung): Grundkurs
Bei der Wahl sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen: - Alle drei Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein.
- Verpflichtend sind: Deutsch und Mathematik und entweder eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik.
- Die Prüfungsfächer 1 bis 3 müssen aus zwei Aufgabenfeldern stammen. Sport gilt dabei nicht als eigenes Aufgabenfeld!
- Die Prüfungsfächer müssen von E1 bis Q2 belegt worden sein.
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Die Unterrichtsfächer sind in Aufgabenfelder gegliedert. Diese Einteilung ist wichtig für die Einbringung von Kursergebnissen in die Gesamtwertung des Abiturs und für die Wahl von Prüfungsfächern.

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Die Abiturnote setzt sich aus drei Bereichen zusammen (Einbringungskriterien beachten):
I. Leistungskurs-Bereich (8 Kurse): - 8 Leistungskurse aus Q1 bis Q4 in zweifacher Wertung
II. Grundkurs-Bereich (24 Kurse): - je 4 Kurse aus Q1 bis Q4 der gewählten Prüfungsfächer 3 bis 5 in einfacher Wertung
- 12 weitere Kurse aus dem Grundkursbereich in einfacher Wertung
III. Abiturprüfungsbereich: - Abiturprüfungsnoten in fünf Fächern in vierfacher Wertung
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mündliche Prüfung - Prüfungsform: Vortrag und Prüfungsgespräch
- Themenstellung mit ca. 3 Fragen durch Prüfer/in am Prüfungstag (Kursthemen Q1 bis Q4)
- Vorbereitungszeit: 30 Minuten
- Prüfungsdauer: 20 Minuten (incl. Prüfungsfragen)
- Termin: zeitgleich mit mündlicher Prüfung im 4. Prüfungsfach
- Anmeldung: Beginn Q4 (Abiturmeldung)
- Wertung: 4-fach
Präsentation: - Prüfungsform: Mediengestützter Vortrag (15 Minuten) mit anschließendem Kolloquium zum Vortrag (15 Minuten)
- Themenstellung durch Prüfer/in nach den schriftlichen Prüfungen (vor den Osterferien)
- Vorbereitungszeit: mind. 4 Wochen
- Prüfungsdauer: 30 Minuten (incl. Kolloquium)
- Termin:vor den mündlichen Prüfungen
- Anmeldung:Beginn Q4 (Abiturmeldung)
- Wertung: 4-fach
Besondere Lernleistung: - Prüfungsform: Schriftliche Ausarbeitung (wird auch bewertet) und Kolloquium
- Themenvorschlag durch Prüfling (in Absprache mit Lehrkraft)
- Erarbeitungszeit: mindestens 5 Monate
- Prüfungsdauer: 20 Minuten Kolloquium
- Termin: spätestens zur mündlichen Prüfung im 4. Prüfungsfach
- Anmeldung: spätestens Beginn Q3
- Wertung: 4-fach
- Ein Informationsblatt zur „BLL“ erhalten Sie bei dem Oberstufenleiter.
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